Am 01.01.2014 ist eine Novellierung des Luftfahrtgesetzes in Kraft getreten, nach dem unbemannte Luftfahrzeuge durch die Austro Control geprüft und zertifiziert werden müssen. Darunter fallen unter anderem alle unbemannten Luftfahrzeuge (uLFZ/Drohnen), deren Zweck nicht der Fug selbst sondern zum Beispiel Foto- oder Videoaufnahmen sind.
Unterschieden wird in zwei Klassen...
| ...vier Kategorien...
| ...vier Einsatzgebiete...
| ... und drei Gewichtsklassen
|
Fast alle Foto- und Videodrohnen sind uLFZ der Klasse 1 mit Sichtverbindung und somit lässt sich über folgende Tabelle abgängig von Kategorie und Gewicht das erlaubte Einsatzgebiet ermittlen:
I unbebaut | II unbesiedelt | III besiedelt | IV dicht besiedelt | |
Betriebsmasse bis einschließlich 5 kg | A | A | B | C |
Betriebsmasse bis einschließlich 25 kg | A | B | C | D |
Betriebsmasse über 25 kg und bis einschließlich 150 kg | B | C | D | D |
Wir besitzen eine Dauergenehmigung für das Einsatzgebiet IV - dicht besiedelt.
Lediglich der Betrieb über Menschenansammlungen (sprich bei Events) bedarf einer gesonderten Genehmigung der Austro Control und ist nur im Einzelfall möglich.